Freitag, 22. November

Fragen und Antworten

Für Risikogruppen: Kostenlose FFP2-Masken aus der Apotheke

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Weihnachten 2020 bedeutet ein Fest der anderen Art: Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus will die Bundesregierung mehr als 27 Millionen Bundesbürger mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken ausstatten. „Risikogruppen in der Pandemie bestmöglich zu schützen, das ist und bleibt unser oberstes Ziel. Das gilt auch und gerade in der Weihnachtszeit. Deswegen haben wir uns entschieden, über 60-Jährigen und anderen vulnerablen Gruppen in der Vorweihnachtszeit die Möglichkeit zu geben, drei FFP2- oder vergleichbare Atemschutzmasken in ihren Apotheken kostenfrei abzuholen“, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).   

Wer hat Anspruch auf eine FFP2-Maske?

Grundsätzlich steht jedem ab 60 Jahren die kostenlosen Atemschutzmasken zu. Gleiches gilt für Menschen mit einer der folgenden Erkrankungen bzw. Risikofaktoren:

  • COPD/Asthma,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz (Stadium>=4),
  • Demenz,
  • Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzelltransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft

Wer anspruchsberechtigt ist, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss definiert und in der„Verordnung zum Anspruch auf Schutzmaske“ des Bundesministeriums für Gesundheit festgehalten.

Wann bekomme ich meine FFP2-Masken?

Insgesamt sind aktuell drei Ausgaberunden geplant:

  1. Die ersten drei FFP-2-Masken erhalten Sie ab sofort bis zum 6. Januar 2021 in Ihrer Apotheke vor Ort – gratis.
  2. Die nächsten sechs sind ab 1. Januar 2021 verfügbar
  3. und die nächsten sechs ab 16. Februar 2021.

Insgesamt werden Sie also 15 gut schützende Mund-Nasen-Masken ausgestattet.

Wie bekomme ich meine FFP2-Maske?

Damit Sie in der Festtagszeit bereits Ihre Masken erhalten können, wurde für die erste Runde ein vereinfachtes Verfahren gewählt:

  • Sie legen Ihren Personalausweis in Ihrer Apotheke vor
  • oder Sie füllen eine sogenannte Eigenauskunft aus. Damit erklären Sie, dass Sie aufgrund einer Erkrankung zu einer der genannten Risikogruppen gehören. Das Formblatt, das dafür benötigt wird, hält Ihre Apotheke für Sie bereit.

Für die beiden folgenden Ausgaberunden erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen Bescheinigungen. Sie werden von der Bundesdruckerei produziert und gelten als fälschungssicher. Personalisiert werden die Nachweise nicht sein, aber Sie unterschreiben dafür.

Mit diesen Berechtigungsscheinen können Sie sich dann in Ihrer Guten-Tag-Apotheke die Schutzmasken abholen. Die Guten-Tag-Apotheke in Ihrer Nähe finden Sie mithilfe des Apotheken-Finders.

Wie wird im Dezember 2020 sichergestellt, dass die Situation nicht ausgenutzt wird?

Es geht nur gemeinsam. Ohne Vertrauen funktioniert es nicht – und ohne, dass jeder an seinen Nächsten denkt, auch nicht. Den Gesundheitsexperten aus Ihrer Apotheke geht es in erster Linie darum, Sie kompetent und auf hohem pharmazeutischem Niveau zu beraten und zu unterstützen.

Was kosten mich meine FFP-2-Masken?

Die drei FFP2-Masken im Dezember 2020 erhalten Sie als Anspruchsberechtigter gratis in Ihrer Apotheke vor Ort. Zu den sechs Masken ab 1. Januar 2021 und den weiteren sechs ab 16. Februar 2021 wird eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro für je sechs Stück fällig. Anders gesagt: Für die zwölf Atemschutzmasken zahlen Sie lediglich vier Euro dazu.

Muss ich in die Apotheke, um meine FFP-2-Masken zu erhalten?

Nein, das müssen Sie nicht. Viele Guten-Tag-Apotheken bieten an, Ihnen die Masken über den hauseigenen Botendienst nach Hause zu liefern. Kleiner Tipp: Für Runde zwei und drei können Sie Ihre FFP-2-Masken in Ihrer Apotheke direkt zu Ihrem Wunschtermin reservieren. So vermeiden Sie Kontakte und ersparen sich eine unnötige Suche.

Bin ich durch die FFP-2-Maske ausreichend geschützt?

Sie filtert Partikel aus der Luft. Und liegt sie eng an, gilt sie als gute Schutzmaßnahme. Aber eine FFP2-Maske ist kein Freifahrtschein. Denken Sie deshalb weiterhin an die Händehygiene, das Abstandhalten, gründliches Lüften und ans Reduzieren der Kontakte – auch wenn es schwerfällt, gerade zu den Festtagen.

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Zu allem rund ums Thema Maske und bei allen Gesundheitsfragen rund um Ihr persönliches Wohlergehen finden Sie in Ihrer Guten Tag Apotheke kompetente Ansprechpartner. Bei Bedarf lotst Sie der Apotheken-Finder  zur richtigen Adresse ganz in Ihrer Nähe.