Seit Montag (14. Juni) dürfen bundesweit Apotheken digitale Impfzertifikate für bereits erfolgte Covid-19-Schutzimpfungen ausstellen. In unserem heutigen Beitrag geht es darum, was Kunden dabei beachten müssen und welchen Service beispielsweise die Guten Tag Apotheken bieten.
Anfangswehen behoben
Zu Wochenbeginn verhinderten zunächst überlastete Server vielerorts eine Registrierung und die reibungslose Erstellung der begehrten QR-Codes – ein Umstand, der zwar in den Rechenzentren und damit außerhalb des Einflussbereichs der Apotheken lag und liegt, dort aber trotzdem für zusätzlichen Stress bei Kunden und Personal sorgte. Diese Anfangsprobleme scheinen nun Stück für Stück weniger zu werden.
Zur Prüfung verpflichtet
Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Apotheken, ein digitales Impfzertifikat auszustellen, ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Bedingung ist lediglich, dass die jeweilige geimpfte Person ein Dokument vorlegt, das die Durchführung der jeweiligen Impfung belegt. Denn auch Apotheker sind dazu verpflichtet, die Authentizität dieses Nachweises sowie die Identität des Geimpften zu überprüfen.
Haben Sie noch Fragen rund um das Thema Impfzertifikat? Die Experten Ihrer Guten Tag Apotheken sind gerne für Sie da und beraten Sie natürlich auch zu allen anderen Fragen rund um Ihre Gesundheit. Bei Bedarf lotst Sie der Apotheken-Finder zur richtigen Adresse ganz in Ihrer Nähe.