Donnerstag, 18. April

Vielseitige Medikation

Medizinisches Cannabis auf Rezept

©ronnarong/stock.adobe.com

Seit dem Jahr 2017 ist medizinisches Cannabis weitgehend legal und wird in der Therapie schwerer Krankheiten eingesetzt. Doch der Gesetzgeber hat die Hürden hoch gesetzt. Nur wenn andere Therapieansätze ausgeschöpft sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für diese Behandlung.

Voraussetzungen für medizinisches Cannabis

„Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann“, betonte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Legalisierung von medizinischem Cannabis vor vier Jahren. Seitdem können Ärzte ihren Patienten unter bestimmten Voraussetzungen medizinisches Cannabis als Kassenleistung verschreiben. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Therapie aus medizinischen Gründen notwendig und sinnvoll ist und alle sonst üblichen Therapien zuvor erfolglos waren. Dies muss der behandelnde Arzt entscheiden und verantworten.

Im Wesentlichen wird medizinisches Cannabis bei folgenden Erkrankungen beziehungsweise Diagnosen eingesetzt:

  • Schmerzen
  • ADHS
  • Spastiken
  • Depressionen
  • Inappetenz / Kachexie
  • Tourette-Syndrom
  • Darmerkrankungen
  • Sonstige Psychiatrie
  • Einfache Dosierung für zu Hause

Ärzte können medizinisches Cannabis in Form von Cannabisblüten, Extrakten oder als Fertigarzneimittel mit dem Hauptwirkstoff Dronabinol (auch als „THC“ bekannt) verschreiben. Für einen Patienten gilt dabei eine Höchstmenge für Cannabisblüten von 100 Gramm, die in 30 Tagen verschrieben werden darf. Um die korrekte Dosierung durch den Patienten zu gewährleisten, geben die Apotheken Cannabis als Rezepturarzneimittel aus. Die Apotheken mahlen die Cannabisblüten und geben diese dann in der gemahlenen Form mit einem Dosierlöffel an die Patienten ab. Der Patient kann dann zu Hause mit dem von der Apotheke erhaltenen Dosierlöffel die pulverisierten Blüten in der vom Arzt vorgegeben Dosierung für den Gebrauch abmessen.

Verdampfung von medizinischem Cannabis

Am häufigsten wird medizinisches Cannabis von den Patienten inhaliert, und zwar mithilfe eines Verdampfers oder Vaporizers. Bei diesem Gerät findet keine Verbrennung des medizinischen Cannabis wie zum Beispiel bei einem Joint statt, sondern funktioniert über Erhitzung des Medizinproduktes und erzeugt somit Dampf. Dieser hat bedeutend weniger schädliche Nebenprodukte als eine Verbrennung. Eine Alternative dazu ist die Zubereitung als Tee. Zudem gibt es Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon oder Dronabinol.

Genehmigung durch die Krankenkassen

Wenn die Kosten für eine Cannabis-Therapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden sollen, muss vor (!) der Therapie die Genehmigung durch die Krankenkasse eingeholt werden. Dass die Krankenkassen in diesem Bereich sehr zurückhaltend sind, zeigt sich anhand dieser Zahl: Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes lehnte man seit Inkrafttreten des Gesetzes etwa 40 Prozent der Anträge auf Versorgung mit Cannabis ab.

Medizinisches Cannabis: ein konfliktträchtiges Therapeutikum

Wie konfliktträchtig dieses therapeutische Feld noch ist, zeigt ein Fall, der Anfang dieses Jahres vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg ausgefochten wurde. Ein Mann hatte geklagt, weil seine Krankenkasse sich geweigert hatte, die Kosten der Behandlung eines Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Zähneknirschen mit Medizinalcannabis zu übernehmen. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme mit dem Argument ab, dass – im Gegensatz zu der Behauptung des Mannes – noch nicht alle vorgelagerten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft seien.

Entscheidung über medizinisches Cannabis liegt oft bei Richter

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab der Krankenkasse Recht. Nach seiner Auffassung lag in diesem Fall keine schwerwiegende Erkrankung vor, wie sie das Gesetz für eine Kostenübernahme vorschreibt. Der Kläger leide weder unter einer lebensbedrohlichen noch unter einer, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden Erkrankung, so die Ansicht der Richter. Außerdem habe er noch nicht alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Eine Cannabis-Therapie auf Privatrezept ist allerdings möglich.

CBD-Öl, was ist das eigentlich? 

Während medizinisches Cannabis nur auf ärztliches Rezept und bei schweren Erkrankungen zu bekommen ist, ist das ebenfalls auf der Cannabispflanze basierende CBD-Öl rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. CBD steht dabei für Cannabidiol, ein Wirkstoff der Hanfpflanze, der seine positive Wirkung frei von psychoaktiven Symptomen entfaltet, also keinerlei berauschende Wirkung hat. Wenn alles stimmt, was man über CBD-Öl liest, dann handele es sich fast um ein Wundermittel. So soll CBD-Öl unter anderem bei folgenden Krankheiten und Beschwerden seine segensreiche Wirkung entfalten:

  • Schlafstörungen
  • Ängste und Depressionen
  • Schmerzen und Muskelkrämpfe
  • Epilepsie und Krampfleiden
  • Entzündungen
  • Übelkeit (u.a. im Rahmen einer Krebstherapie)
  • Tumor (Hemmung des Tumor-Wachstums)

Außerdem soll CBD-Öl eine positive („steuernde“) Wirkung haben auf unsere Organe, vor allem Gehirn, Herz, Leber, Darm und Haut sowie auf das Immunsystem, Nerven und Knochen. Das Gesundheitsversprechen also ist groß. Wer sich nun für CBD-Öl interessiert, sollte sich unbedingt in seiner Apotheke beraten lassen. Denn gerade im Internet ist das Angebot riesig, doch nicht immer genügt die Qualität der Produkte einer seriösen Prüfung.

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