Mittwoch, 24. April

Bevor die Influenza-Welle kommt

Grippeschutzimpfung jetzt!

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Herbst und Winter haben ganz sicher ihre schönen Seiten, aber eins ist ebenso gewiss: Es sind die Jahreszeiten der Erkältungen, von Husten, Schnupfen, Halsweh und vor allem: Grippe! Lesen Sie jetzt, wie Sie sich am besten gegen die Influenza wappnen können.

Grippe – unbedingt ernstnehmen

Die Influenza oder Grippe, wie sie im Alltag meistens genannt wird, ist eine Krankheit, die man unbedingt ernst nehmen sollte. Bis zu 20.000 Menschen sterben pro Jahr an den Folgen der Grippe. Vor allem ältere Menschen (ab 60) sollten sich unbedingt gegen Influenza impfen lassen, denn sie haben ein erhöhtes Risiko, dass eine Influenza-Erkrankung bei ihnen einen schweren Verlauf nimmt, zu Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Herzinfarkt führt oder sogar tödlich verläuft. Die Impfung reduziert nicht nur das Risiko, sich mit Grippeviren anzustecken, sondern führt auch dazu, dass eine Influenzaerkrankung bei geimpften Personen milder, also mit weniger Komplikationen verläuft als bei Nichtgeimpften.

Eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen ist die Grippeschutzimpfung.

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Experten wünschen sich höhere Impfquote

Leider ist die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen, nicht so hoch, wie Experten sich dies wünschen. Positiv ist, dass sich in der Grippesaison 2020/21 deutlich mehr Menschen gegen Influenza haben impfen lassen als die Jahre zuvor. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK). Einer der Gründe für die gestiegene Impfbereitschaft war vermutlich die Tatsache, dass in der Zeit noch kein Corona-Impfstoff bereitstand.

So steht es um die Impfbereitschaft

Die Impfquoten der TK-Studie waren in allen Altersgruppen gestiegen, am stärksten bei den Älteren, für die die Impfung gegen Influenza ausdrücklich empfohlen ist. So ließen sich in der Altersgruppe ab 60 Jahren 46,5 Prozent impfen, ein Plus von mehr als zehn Prozentpunkten. Trotzdem bleibt insgesamt festzustellen, dass diese Zahlen noch weit entfernt von der Zielvorgabe der EU und des Nationalem Impfplans sind, die bei 75 Prozent liegt. Mediziner und andere Experten grübeln daher weiter darüber nach, wie sich die Impfbereitschaft der Bevölkerung gegen die Influenza weiter steigern lässt.

Gegen Grippe – Impfen in der Apotheke

Ein vielversprechender Weg liegt in der Erhöhung der Impfstationen, also der lokalen Möglichkeiten, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Nachdem im vergangenen Jahr einige Pilotprojekte unter dem Stichwort „Impfen in der Apotheke“ erfolgreich verlaufen sind, hat der Gesetzgeber nun das flächendeckende Impfen gegen Influenza in den Apotheken erlaubt. Für viele ein Schritt in die richtige Richtung. 

Kompetent, schnell, unkompliziert – Grippeschutzimpfung in der Apotheke

„Das Impfen in den Apotheken wird vor allem eines: die Impfquote erhöhen. Die Erfahrung aus den letzten Monaten zeigen – wie in anderen Ländern auch –, dass vor allem Menschen, die sich aufgrund der Notwendigkeit einer Terminvereinbarung, wegen Wartezeiten in der Arztpraxis oder ähnlichem früher nicht haben impfen lassen, diese Dienstleistung in den Apotheken in Anspruch nehmen. Insofern dient das Impfen in der Apotheke der Volksgesundheit“, sagt Dr. Ann-Katrin Gräfe-Bub, Apothekerin mit eigener Apotheke und Vorstandsvorsitzende des via – verband innovativer Apotheken e.V. in Berlin. Mehr zu neuen Services in Ihrer Apotheke lesen Sie am Ende des Beitrags. 

Am besten schon im Oktober geimpft

Die jährliche Influenzawelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen. Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich im Oktober oder November impfen zu lassen. Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es auch im Dezember und selbst zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Die Grippeschutzimpfung schützt allerdings nicht gegen eine Erkältung beziehungsweise einen grippalen Infekt. Bei einem grippalen Infekt spielen andere Viren (über 200 verschiedene) als Influenza-Viren eine Rolle. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass grippale Infekte seltener zu schweren Erkrankungen führen, in aller Regel selbstlimitierend sind und keinen Krankenhausaufenthalt erfordern. Gegen eine Erkältung kann nicht geimpft werden.

Zusätzlicher Schutz gegen Grippeviren

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Kein Impfstoff schützt 100 Prozent der Geimpften. Daher ist es ratsam, zusätzlich zur Grippeschutzimpfung weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ansteckungsrisiko mit Influenzaviren zu verringern. Dazu gehört etwa das Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung. Beispielsweise sollten Großeltern den Besuch bei ihren Enkelkindern verschieben, wenn diese gerade eine akute Atemwegserkrankung haben. Regelmäßiges gründliches Händewaschen kann das Risiko einer Atemwegsinfektion ebenfalls vermindern. Und auch das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen (etwa bei Veranstaltungen oder auch beim Einkaufen) ist hilfreich.

Neue Services in den Apotheken: die pharmazeutischen Dienstleistungen

Ab diesem Herbst können Sie in Ihrer Apotheke zusätzliche Dienstleistungen erhalten, deren Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt. Die rechtliche Grundlage der so genannten „pharmazeutischen Dienstleistungen“ (pDL) ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatten lange über die Einführung der Dienstleistungen verhandelt. Vor kurzem hat die gemeinsame Schiedsstelle die Einigung auf fünf Dienstleistungen bekannt gegeben, die von den Apotheken erbracht werden dürfen und für welche die Patienten keine ärztliche Verordnung brauchen. Dabei handelt es sich um folgende Dienstleistungen:

  1. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (für Patienten mit mindestens fünf Arzneimitteln in Dauertherapie) 
  1. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten (für Patienten nach einer Organtransplantation)
  1. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie (für Patienten, die orale Antitumortherapeutika einnehmen) 
  1. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck (für Patienten mit Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums)
  1. Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik (für Patienten ab sechs Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen)

Während die ersten drei Dienstleistungen nur von Apothekern mit entsprechender Fortbildung erbracht werden dürfen, können die letzten beiden Dienstleistungen vom pharmazeutischen Personal ausgeführt werden. Fragen Sie einfach in Ihrer Apotheke vor Ort nach, welche der pharmazeutischen Dienstleistungen dort schon angeboten werden.

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