Donnerstag, 28. März

Tipps

Achtung: Medikamente im Straßenverkehr

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Wer sich ans Steuer eines Autos setzt, übernimmt Verantwortung für sich und andere. Daher gilt: Vorsicht bei Medikamenteneinnahme! Denn nahezu jeder vierte Unfall wird direkt oder indirekt verursacht, weil vorab Medizin zu uns genommen haben.

Bei bestimmten Medikamenten nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen

Wer krank ist und Medikamente benötigt, fühlt sich in der Regel alles andere als wach, fit und aufmerksam. Eher im Gegenteil, man ist müde und fühlt sich vielleicht schlapp, der Kopf dröhnt und es plagen einen sogar Schmerzen. Da ist es verständlich, dass man sich den Weg zum Arzt, zum Supermarkt oder zur Apotheke so bequem wie möglich machen will und ungern auf den Bus wartet oder sich in die U-Bahn setzt. Aber: Wer bestimmte Medikamente einnimmt, sollte auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr verzichten, zum Schutz für sich selbst und andere.

Nebenwirkungen nicht unterschätzen

Meistens machen wir uns über unsere Fahrtüchtigkeit nur Gedanken, wenn wir verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen. Aber: Auch viele frei verkäufliche Präparate können im Straßenverkehr zu Problemen führen. Dazu gehören unter anderem Hustensaft, Nasenspray und Grippemittel. Zu deren möglichen Nebenwirkungen gehören nämlich Schwindel, Konzentrationsprobleme, Müdigkeit oder Benommenheit. Vor allem, wenn Sie ein frei verkäufliches Mittel zum ersten Mal einnehmen, sollten Sie Auto und Fahrrad sicherheitshalber stehen lassen.

Beipackzettel lesen und mit Ihrem Apotheker sprechen

Es gibt eine Vielzahl von Medikamenten, die direkt oder indirekt über ihre Nebenwirkungen Auswirkungen auf unsere körperliche oder geistige Befindlichkeit haben. Deshalb ganz wichtig: Immer sehr sorgfältig den Beipackzettel lesen! Wenn dort ausdrücklich davor gewarnt wird, nach der Einnahme des Medikaments am Straßenverkehr teilzunehmen, dann sollten Sie diesen Hinweis ernst nehmen und sich daran halten. Sprechen Sie auch direkt Ihren Apotheker vor Ort auf dieses Thema an.

Fahren unter Medikamenteneinfluss kann Strafen nach sich ziehen

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Bitte nehmen Sie die Gefahr nicht auf die leichte Schulter. Denn wer sich unter Medikamenteneinfluss hinters Steuer seines Autos setzt, riskiert nicht nur, dass er einen Unfall – eventuell sogar mit Personenschaden – begeht, sondern muss im Falle einer Kontrolle durch die Polizei auch mit einer zum Teil saftigen Strafe rechnen. Darauf macht die Internetseite bussgeldkatalog.org aufmerksam. Es gibt zwar kein Gesetz, welches ausdrücklich Medikamente im Straßenverkehr verbietet. Allerdings handelt gemäß Paragraf 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ordnungswidrig, wer berauschende Mittel zu sich nimmt und anschließend ein Kraftfahrzeug führt. Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

Kaskoversicherungsschutz kann erlöschen

Wenn die Fahrtauglichkeit durch Medikamente so sehr behindert wird, dass Fahrfehler und körperliche Ausfallerscheinungen auftreten, kann sogar die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) in Frage kommen. Hier ist als Sanktion neben der Geld- auch eine Freiheitsstrafe möglich, was die Brisanz der Medikamente im Straßenverkehr unterstreicht. Und wussten Sie, dass bei einem Unfall unter Medikamenteneinfluss gegebenenfalls der Kasko-versicherungsschutz erlischt?

Service Ihrer Apotheke nutzen

Bleiben Sie also am besten zu Hause und lassen Sie sich zum Beispiel Lebensmittel möglichst liefern. Auch viele Apotheken bieten eine kostenlose Auslieferung zu Ihnen nach Hause an. Und falls Sie eine Fahrt gar nicht abwenden können, zum Beispiel weil Sie zum Arzt müssen, fragen Sie Verwandte, Bekannte oder nehmen Sie sich ein Taxi.

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